Geschäftsbedingungen
Terms of Service
Bedingungen für projektbezogene Sourcing-, Beschaffungs- und Koordinationsleistungen von RESET Supply / Reset Up GmbH.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Reset Up GmbH und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Vertrag und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, einer Auftragsbestätigung oder den Beginn der ausdrücklich beauftragten Leistung zustande. Maßgeblich sind das jeweilige Angebot, Leistungsbeschreibung und Projektbriefing. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
3. Art der Leistungen
Wir erbringen projektbezogene externe China-Sourcing- und Beschaffungsunterstützung, insbesondere Erstbewertung, Lieferantensuche, RFQ- und Angebotsvergleich, Kommunikation, Muster- und Produktionskoordination, Werksbesuche, Qualitätsprüfungskoordination sowie Logistik- und Zollkoordination. Ein 24-Stunden-Assessment ist eine vorläufige, menschlich geprüfte Einschätzung und keine abgeschlossene Fabrikprüfung, Zertifizierung oder Garantie.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt vollständige, zutreffende und rechtzeitig verfügbare Spezifikationen, Zeichnungen, Mengen, Zieltermine, Einsatzinformationen sowie bekannte Compliance-Anforderungen bereit. Verzögerungen oder Mehrarbeit aufgrund fehlender oder geänderter Angaben können Termine und Vergütung beeinflussen.
5. Lieferanten und Drittleistungen
Lieferanten, Prüfstellen, Labore, Logistik-, Zoll-, Rechts- und Engineering-Partner sind rechtlich selbstständige Dritte. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vermitteln oder koordinieren wir deren Leistungen, werden jedoch nicht Hersteller, Frachtführer, Zollvertreter, Zertifizierungsstelle oder technischer Planer. Drittgebühren werden gesondert ausgewiesen.
6. Keine Erfolgs- oder Lieferantengarantie
Wir wählen und bewerten Lieferanten mit branchenüblicher Sorgfalt. Produktions-, Qualitäts-, Termin-, Preis-, Transport- und Insolvenzrisiken können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Garantie für Einsparungen, Lieferfähigkeit, Zertifizierung oder einen bestimmten Projekterfolg besteht nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7. Compliance und Importverantwortung
Compliance-Gap-Checks dienen der Orientierung und stellen keine Zertifizierung, Rechts-, Steuer-, Zoll- oder technische Beratung dar. Die endgültige Prüfung der Produktsicherheit, Kennzeichnung, Einfuhrfähigkeit, Schutzrechte, technischen Normen und behördlichen Anforderungen obliegt dem Kunden und den dafür qualifizierten Fachstellen. Formale Zertifizierungen, CBAM-Meldungen, Zollerklärungen und technische Freigaben bedürfen einer gesonderten Beauftragung geeigneter Partner.
8. Vergütung und Zahlung
Vergütung, Zahlungsplan und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Nicht enthaltene Dritt-, Reise-, Prüf-, Labor-, Muster-, Fracht-, Zoll- und Rechtskosten werden nur nach Abstimmung zusätzlich berechnet. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig.
9. Termine
Zeitangaben sind Schätzungen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Termine können insbesondere von Kundenfreigaben, Lieferantenreaktionen, Musterläufen, Produktionsbedingungen, Prüfstellen, Transportwegen und Behörden abhängen.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Vertraulichkeit und Unterlagen
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Geschäfts- und Projektinformationen vertraulich. Vorbestehende Unterlagen und Rechte verbleiben bei der jeweiligen Partei. Projektspezifische Arbeitsergebnisse dürfen nach vollständiger Zahlung für den vereinbarten Zweck genutzt werden; Rechte Dritter bleiben unberührt.
12. Laufzeit und Beendigung
Laufzeit, Kündigung und Projektende richten sich nach dem individuellen Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und verbindlich ausgelöste Drittkosten sind zu vergüten.
13. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand: September 2026 · Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Die englische Fassung dient der besseren Verständlichkeit.
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